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   VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476   

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VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476 (https://dejure.org/2019,18568)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476 (https://dejure.org/2019,18568)
VG Ansbach, Entscheidung vom 10. April 2019 - AN 9 K 17.01435, AN 9 K 18.00476 (https://dejure.org/2019,18568)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • BAYERN | RECHT

    BauGB § 31 Abs. 2, § 34 Abs. 1 u. 2, § 144 Abs. 1, § 145 Abs. 2; BauNVO § 4 Abs. 2 Nr. 2 u. Abs. 3 Nr. 2, § 6; BayBO Art. 71
    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides für das Bauvorhaben einer Nutzungsänderung von Gastronomiefläche

  • rewis.io

    Anspruch auf Erteilung eines Vorbescheides für das Bauvorhaben einer Nutzungsänderung von Gastronomiefläche

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 C 57.89

    Bauplanungsrecht: Begriff der betrieblichen Einheit bei bloßer Belegenheit zweier

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Auch wenn das Vorhaben die Schwelle einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte nicht erreicht - insoweit ist ein Schwellenwert von 100 m² Grundfläche als Anhaltspunkt anerkannt (BVerwG, U.v. 20.8.1992, 4 C 57.89) - ist das Vorhaben unabhängig von der Frage der Kerngebietstypik im vorliegenden Fall in einem allgemeinem Wohngebiet nach § 4 BauNVO nicht zulässig.

    Denn durch die Regelungen der BauNVO 1990 hat der Gesetzgeber die Vergnügungsstätte als besondere Nutzungsart erfasst und sie zugleich aus dem allgemeinem Begriff der Gewerbebetriebe herausgenommen (BVerwG, U.v. 20.8.1992, 4 C 57/89).

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Damit sind die Grundstücke in der Umgebung insoweit zu berücksichtigen, als sich die Ausführung des Vorhabens auf sie auswirken kann und zum anderen insoweit, als die Umgebung ihrerseits den bodenrechtlichen Charakter des Baugrundstücks prägt oder doch beeinflusst (BVerwG v. 25.5.1978, 4 C 9.77, Söfker in Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, § 34, Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.2007 - 8 S 2606/06

    Vorläufige Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; sofortige

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Da Vergnügungsstätten bodenrechtliche Spannungen auslösen, die sich negativ auf die Gebietsqualität auswirken können und da bislang vorwiegend schützenswerte, aufgrund der Belegenheit im förmlichen Sanierungsgebiet als besonders sensibel einzuordnende Wohnnutzung in der Bezugsumgebung vorhanden ist, wären die Grundzüge der Planung bei einer Befreiung berührt (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008, 4 BN 9/08; VGH Mannheim, B.v. 1.2.2007, 8 S 2606/06; VG Ansbach, B.v. 10.10.2016, AN 9 S 16.00869).
  • BVerwG, 04.09.2008 - 4 BN 9.08

    Anforderungen an eine Grundsatzrevision bei Inbezugnahme von Landesrecht;

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Da Vergnügungsstätten bodenrechtliche Spannungen auslösen, die sich negativ auf die Gebietsqualität auswirken können und da bislang vorwiegend schützenswerte, aufgrund der Belegenheit im förmlichen Sanierungsgebiet als besonders sensibel einzuordnende Wohnnutzung in der Bezugsumgebung vorhanden ist, wären die Grundzüge der Planung bei einer Befreiung berührt (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008, 4 BN 9/08; VGH Mannheim, B.v. 1.2.2007, 8 S 2606/06; VG Ansbach, B.v. 10.10.2016, AN 9 S 16.00869).
  • VGH Bayern, 19.05.2016 - 15 CS 16.300

    Nutzungsuntersagung einer Wettvermittlungsstelle

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Die Ausstattung der Räumlichkeiten mit Sitzgruppen bzw. deren Größe oder das Bereitstellen von Getränken und Speisen sind hingegen keine unabdingbaren Voraussetzungen für ein Wettbüro, sondern lediglich weitere Indizien (s. zuletzt BayVGH, B.v. 19.5.2016, 15 CS 16.300).
  • VG Ansbach, 10.10.2016 - AN 9 S 16.00869

    Nutzungsuntersagung eines Wettbüros im Kerngebiet

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Da Vergnügungsstätten bodenrechtliche Spannungen auslösen, die sich negativ auf die Gebietsqualität auswirken können und da bislang vorwiegend schützenswerte, aufgrund der Belegenheit im förmlichen Sanierungsgebiet als besonders sensibel einzuordnende Wohnnutzung in der Bezugsumgebung vorhanden ist, wären die Grundzüge der Planung bei einer Befreiung berührt (vgl. BVerwG, B.v. 4.9.2008, 4 BN 9/08; VGH Mannheim, B.v. 1.2.2007, 8 S 2606/06; VG Ansbach, B.v. 10.10.2016, AN 9 S 16.00869).
  • VG Würzburg, 05.08.2014 - W 4 K 13.919

    Sanierungsrechtliche Genehmigung; Wettbüro; Verpflichtungsklage; Sanierungsziele:

    Auszug aus VG Ansbach, 10.04.2019 - AN 9 K 17.01435
    Das Vorhaben widerspreche den definierten Sanierungszielen (unter vergleichsweiser Heranziehung von VG Würzburg, U.v. 5.8.2014, W 4 K 13.919), die sich aus dem Bund-Länder-Programm "Soziale Stadt" (s. § 171e Abs. 2 BauGB) und zum anderen aus den Handlungsempfehlungen, die sich aus den vorbereitenden Untersuchungen ergäben, insbesondere dem Handlungsfeld Wohnen und privates Umfeld (Bestandssicherung durch sozialverträgliche Mieten, Erhalt preiswerten Wohnraums, S. 38 der Broschüre), dem Handlungsfeld Einzelhandel und Gewerbe (Stärkung des Einzelhandels, Lösung von Konflikten mit Wohnnutzungen, Seite 49) und dem Handlungsfeld Imageverbesserung (Stärkung der Identität mit dem Wohngebiet, Aufwertung des Stadtteils, Seite 60).
  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 9 K 19.01782

    Vorbescheid für Nutzungsänderung von Geschäftsräumen einer Bank in Shop für

    Der Sachverhalt, der von dem Verwaltungsgericht Ansbach (U.v. 10. April 2019 - AN 9 K 17.01435) behandelt worden sei und in dem die Kammer eine trennende Wirkung der ... angenommen habe, unterscheide sich wesentlich von dem streitgegenständlichen Fall.
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